Genossenschaft – Mehrgenerationenlebensgemeinschaft Schloß Vettelhoven e.G.i.G.

Wir haben eine Genossenschaft für die Mehrgenerationenlebensgemeinschaft Schloß Vettelhoven gegründet, da diese Organisationsform nach den Berichten der meisten Mehrgenerationenprojekte die größte Gewähr dafür bietet, langfristige Erfolge zu erzielen. Das Genossenschaftswesen hat inzwischen Weltkulturerbe-Status erlangt. Es ist bis in die letzten Einzelheiten durchdekliniert durch das Genossenschaftgesetz. D.h., für i.d.R. alle Streitfälle gibt es vorstrukturierte Abläufe, an die sich alle halten und die nicht erst abgestimmt werden müssen. Man hat gewisse Freiheiten bei der Gestaltung der Satzungen, aber ist als Kaufmann einer Bilanzierungspflicht unterworfen und muß sich von einem Prüfverband je nach Umsatz mindestens alle 2 Jahre prüfen lassen. Damit ist die Insolvenzrate wesentlich geringer als in den meisten anderen Geschäftsbereichen.

Weiterhin sind alle Genossen gleichberechtigt. Jeder hat grundsätzlich nur 1 Stimme, insbesondere bei den wichtigen Entscheidungen. Ein Wohnrecht im Haupthaus (Schloß) wird durch Zahlung eines Genossenschaftsanteiles von 30.000,- EUR erworben, bei den Baugrundstücken durch 20% der Baukosten.

Schloß Vettelhoven nebst Parkanlagen wurde durch die Genossenschaft von dem Eigentümer gemietet bzw. per Nutzungsvertrag übernommen. Die Bewirtschaftung der Immobilie durch Weitervermietung an Genossenschaftmitglieder, Durchführung von Hochzeitsevents, Filmaufnahmen, Firmenevents, etc. ist ausdrücklich erlaubt. Bauliche Veränderungen sind in Absprache mit dem Eigentümer möglich. Instandhaltungen und sonstige Kosten, die mit der Nutzung des Immobilie zusammen hängen, werden im Gegenzug von der Genossenschaft getragen.

Wir planen nach der Bebauung des Mühlengrundstückes (ca. 800 qm) und des noch zu erwerbenden, mit Vorkaufsrecht für uns gesicherten Baugrundstückes von 4.000 qm insgesamt mit ca. 30 – 35 Mitgliedern.

Die Bebauung kann von den jeweiligen Interessenten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens mitgestaltet warden, insbesondere bzgl. der Raumaufteilung, der Größe der Einheiten, der Innenausstattung, etc.

Im Schloß selbst steht die 2. Etage zur Umgestaltung zur Verfügung. Das sind ca. 365 qm.

Die Satzung der Genossenschaft kann hier nachgelesen werden.

Durch die Vermietung der unteren repräsentativen Räume für Hochzeitsevents, Filmaufnahmen und Firmenevents besteht die Möglichkeit, hohen Einnahmen zu erzielen, um die laufenden Kosten zu bezahlen., insbesondere bis wir vollzählig sind oder wenn für bestimmte Investitionen Geld benötigt wird.

Mitglieder, die ein Wohnrecht erwerben wollen, können bei uns probe-wohnen. Zimmer sind ausreichend vorhanden.

Wir haben eine Genossenschaft für die Mehrgenerationenlebensgemeinschaft Schloß Vettelhoven gegründet, da diese Organisationsform nach den Berichten der meisten Mehrgenerationenprojekte die größte Gewähr dafür bietet, langfristige Erfolge zu erzielen. Das Genossenschaftswesen hat inzwischen Weltkulturerbe-Status erlangt. Es ist bis in die letzten Einzelheiten durchdekliniert durch das Genossenschaftgesetz. D.h., für i.d.R. alle Streitfälle gibt es vorstrukturierte Abläufe, an die sich alle halten und die nicht erst abgestimmt werden müssen. Man hat gewisse Freiheiten bei der Gestaltung der Satzungen, aber ist als Kaufmann einer Bilanzierungspflicht unterworfen und muß sich von einem Prüfverband je nach Umsatz mindestens alle 2 Jahre prüfen lassen. Damit ist die Insolvenzrate wesentlich geringer als in den meisten anderen Geschäftsbereichen.

Weiterhin sind alle Genossen gleichberechtigt. Jeder hat grundsätzlich nur 1 Stimme, insbesondere bei den wichtigen Entscheidungen. Ein Wohnrecht im Haupthaus (Schloß) wird durch Zahlung eines Genossenschaftsanteiles von 30.000,- EUR erworben, bei den Baugrundstücken durch 20% der Baukosten.

Schloß Vettelhoven nebst Parkanlagen wurde durch die Genossenschaft von dem Eigentümer gemietet bzw. per Nutzungsvertrag übernommen. Die Bewirtschaftung der Immobilie durch Weitervermietung an Genossenschaftmitglieder, Durchführung von Hochzeitsevents, Filmaufnahmen, Firmenevents, etc. ist ausdrücklich erlaubt. Bauliche Veränderungen sind in Absprache mit dem Eigentümer möglich. Instandhaltungen und sonstige Kosten, die mit der Nutzung des Immobilie zusammen hängen, werden im Gegenzug von der Genossenschaft getragen.

Wir planen nach der Bebauung des Mühlengrundstückes (ca. 800 qm) und des noch zu erwerbenden, mit Vorkaufsrecht für uns gesicherten Baugrundstückes von 4.000 qm insgesamt mit ca. 30 – 35 Mitgliedern.

Die Bebauung kann von den jeweiligen Interessenten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens mitgestaltet warden, insbesondere bzgl. der Raumaufteilung, der Größe der Einheiten, der Innenausstattung, etc.

Im Schloß selbst steht die 2. Etage zur Umgestaltung zur Verfügung. Das sind ca. 365 qm.

Die Satzung der Genossenschaft kann hier nachgelesen werden.

Durch die Vermietung der unteren repräsentativen Räume für Hochzeitsevents, Filmaufnahmen und Firmenevents besteht die Möglichkeit, hohen Einnahmen zu erzielen, um die laufenden Kosten zu bezahlen., insbesondere bis wir vollzählig sind oder wenn für bestimmte Investitionen Geld benötigt wird.

Mitglieder, die ein Wohnrecht erwerben wollen, können bei uns probe-wohnen. Zimmer sind ausreichend vorhanden.